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Feuer / Flamme

SAFEX®-Pyrofluid FS

41.51 CHF179.45 CHF inkl. MwSt.

Feuer / Flamme

SAFEX®-Pyrofluid P2

36.32 CHF95.34 CHF inkl. MwSt.

Elektrozünder / Anzündmittel

Schaffler Anzünder BMOA & BMOF, 1m

2.16 CHF inkl. MwSt.

Elektrozünder / Anzündmittel

Schaffler Anzünder mit Hülse

1.30 CHF3.13 CHF inkl. MwSt.

Elektrozünder / Anzündmittel

Schaffler Premium Anzünder, 5m

4.92 CHF inkl. MwSt.

Elektrozünder / Anzündmittel

Tapematch

11.78 CHF inkl. MwSt.
8.81 CHF inkl. MwSt.

Elektrozünder / Anzündmittel

Verbrauch-Draht

75.67 CHF140.53 CHF inkl. MwSt.
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Art. 7

Feuerwerkskörper

1. Die Feuerwerkskörper werden vom Hersteller nach den Kriterien von Anhang 1 Ziffer 2 in die Kategorien F1-F4 eingeteilt.

2. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen nicht an Personen unter zwölf Jahren abgegeben werden. Für sie ist nur für die Herstellung und die Einfuhr eine Bewilligung erforderlich. Die übrigen Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände gelten für sie nicht.

3. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.

4. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

5. Feuerwerkskörper der Kategorie F4 sind dem gewerblichen Gebrauch vorbehalten. Sie dürfen nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden. Sie dürfen nicht in den Detailhandel gebracht werden.

6. Die ZSP kann in besonderen Fällen einen pyrotechnischen Gegenstand einer anderen Kategorie zuweisen, wenn es aus Gründen der der Ordnung, der Sicherheit oder des Umweltschutzes erforderlich ist.

Alle Produkte in der Kategorie „Outdoor“ dürfen nicht per Post versandt werden und müssen in Hochdorf abgeholt werden!